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Impressum

 

       

Impressum und Information nach § 2 Abs. 1 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) und § 5 Telemediengesetz (TMG)

Gemäß § 6 Abs. 1a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) stellen wir unseren Dienstleistungsempfängern hiermit folgende Informationen zur Verfügung:

Dienstleistungserbringer und Herausgeber:
Vermessungsassessoren
Dipl.-Ing. Martin Steuer
Dipl.-Ing. Thomas Rickmann
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Anschrift / Kontakt:
Holzer Straße 10-12
66265 Heusweiler
Postfach 1127
66259 Heusweiler
Tel.: 0 68 06 / 91 80 – 0
Fax.: 0 68 06 / 91 80 – 20

E-Mail-Adresse: info@steuer-rickmann.de

Rechtsform:
Herr Steuer und Herr Rickmann haben sich in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur dauerhaften Berufsausübung zusammengeschlossen.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 167845161

Berufshaftpflichtversicherung:
AXA Versicherung AG
Liebknechtstraße 35
70565 Stuttgart

Geltungsbereich: europaweit


Zuständige Behörden:
Herr Steuer und Herr Rickmann sind Mitglieder der Ingenieurkammer des Saarlandes
Ingenieurkammer Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Internetadresse: http://www.ingenieurkammer-saarland.de/
E-Mail-Adresse: info@ingenieurkammer-saarland.de
und unterliegen bei der Ausübung nicht hoheitlicher Tätigkeiten dessen Aufsicht.
Zuständige Aufsichtsbehörde für Herrn Steuer und Herrn Rickmann bei Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben ist das
Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Internetadresse: http://www.saarland.de/ministerium_umwelt_energie_verkehr.htm


Berufsrechtliche Regelungen:
Saarländisches Vermessungs- und Katastergesetz (SVermKatG)
http://www.saarland.de/landesrecht.htm

Saarländisches Architekten- und Ingenieurkammergesetz (SAIG)
http://www.ingenieurkammer-saarland.de/gesetze/pdf/saig.pdf
Verordnung über den Erlass des Besonderen Gebührenverzeichnisses über Gebühren und Auslagen des Landesamtes für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und –ingenieure des Saarlandes (GebVerzVerm)
http://www.saarland.de/landesrecht.htm
Herr Steuer und Herr Rickmann haben sich den Standesregeln des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. unterworfen. Diese Standesregeln können abgerufen werden unter http://www.bdvi.de.


Eine Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren auf Grund berufsrechtlicher Regelungen untersagt. Vor der Annahme eines Auftrages wird deshalb stets das Vorliegen eines Interessenkonfliktes geprüft.
Bei Streitigkeiten zwischen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und ihren Auftraggebern bezüglich nicht hoheitlicher Dienstleitungen besteht auf Antrag die die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Ingenieurkammer des Saarlandes (Kontakt siehe oben).


Leistungs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines:
Für meine Leistungen gelten die nachstehenden Leistungs- und Zahlungsbedingungen, die Sie mit der Entgegennahme der Unterlagen oder des Werkes anerkennen. Stillschweigen meinerseits gegenüber den Bedingungen des Auftraggebers gilt in keinem Fall als Anerkennung oder Zustimmung. Telegraphische oder telefonische Aufträge werden auf Gefahr des Auftraggebers ausgeführt. Nur meine schriftliche Bestätigung ist für die Ausführung maßgebend. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Übertragbarkeit des Auftrages bleibt mir vorbehalten. Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teiles der nachstehenden Bedingungen hat auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen keinen Einfluss. Wird innerhalb 1 Woche die Auftragsbestätigung nicht widerrufen, gelten die Bedingungen als angenommen und der Auftrag als erteilt.

2. Auftragsausführung:
Ausführung des Auftrages erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

3. Vergütung:
Meine Vergütung wird für hoheitliche Vermessung nach dem besonderen Gebührenverzeichnis des Landesamtes für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen (LKVK) und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI) des Saarlandes (GebVerzVerm) berechnet. Angaben über Höhe der Vergütung vor oder bei Auftragserteilung sind unverbindlich, da die Abrechnung stets nach dem GebVerzVerm erfolgt. Maßgebend ist die jeweils gültige Fassung des GebVerzVerm zum Zeitpunkt des Beginns der örtlichen Arbeiten.

4. Zahlungsbedingungen:
Meine Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Erfüllungs statt angenommen. Diskontspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei verspätetem Zahlungseingang, d.h. bei Eingang später als 14 Tagen nach Rechnungsdatum bin ich berechtigt, Zinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Alle bei der Diskontierung entstehenden Kosten wie Wechselsteuer, -marken, Diskontspesen, Bankprovision usw. gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind bei Verauslagung sofort zu erstatten. Wechselprolongationen werden nicht vorgenommen.
Bei Zahlungsverzug werden sämtliche, auch gestundete Forderungen sofort fällig.
Anzahlungen oder Abschlagszahlungen können jederzeit im Verlauf der Arbeiten angefordert werden und sind dann sofort zahlbar, auch wenn dies vorher anders vereinbart wurde. Abweichende Regelungen gelten nur in schriftlicher Vertragsform.

5. Eigentumsvorbehalt:
Ich behalte mir das Eigentum an sämtlichen von mir durchgeführten Arbeiten und gelieferten Werken bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bis zu diesem Zeitpunkt tritt der Auftraggeber mir gegenüber lediglich als Verwahrer auf. Im Falle des Weiterverkaufs oder der Weitergabe bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zur endgültigen Bezahlung bestehen und dadurch entstehende Forderungen gehen ohne weiteres auf mich über. Der Auftraggeber zieht die Forderungen in meinem Auftrag ein. Er hat die dafür eingegangenen Gelder unverzüglich an mich abzuführen. Vor vollständiger Bezahlung darf das Objekt weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden.

6. Haftung:
Meine Haftung erstreckt sich auf nachweisliche Mängel der Bearbeitung. Sie werden jedoch nicht wirksam, wenn die Fehler aus mangelhaften oder fehlenden Informationen des Auftraggebers beruhen. Die Haftungssumme ist auf die gesetzlich in der Berufsordnung vorgeschriebenen Höchstsätze begrenzt.

7. Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist für beide Teile der Bürositz. Ich bin auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Auf alle durch die Leistung begründeten Rechtsverhältnisse findet ausschließlich das Recht des Bundesgebietes

Verantwortlich:
Dipl.-Ing. Thomas Rickmann

Haftungshinweis:
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Gestaltung und Umsetzung:
Werbeagentur Hoffmann

 

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